Soziale Organisationen werden geprägt von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben für Akteure und Institutionen der Sozialen Arbeit. Dabei wird bei der Darstellung der verschiedenen Rechtsbereiche dem Verstehen von Zusammenhängen bewusst ein Vorrang eingeräumt. Entsprechend der Praxisrelevanz bildet dabei das Arbeitsrecht den Schwerpunkt. Es wird jedoch auch auf Unternehmensformwahl, Gemeinnützigkeit, Strafrech, Internationale Abkommen und verfassungsrechtliche Bezüge eingegangen.