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Gleichstellung hat in Deutschland Verfassungsrang: Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Wie steht es um die Gleichberechtigung in Einrichtungen Sozialer Arbeit und wer sorgt hier für die Beseitigung möglicherweise bestehender Nachteile? In der Lehrveranstaltung werden rechtliche, strukturelle, kulturelle und methodische Fragen/Aspekte von Gleichstellung in sozialen Einrichtungen recherchiert und kritisch reflektiert. 

Literaturhinweise:

Aschenbrenner-Wellmann, Beate/Geldner, Lea (2021): Diversität in der Sozialen Arbeit. Theorien, Konzepte, Praxismodelle. Stuttgart: Kohlhammer. 

Kamphans, Marion (2014): Zwischen Überzeugung und Legitimation. Gender Mainstreaming in Hochschule und Wissenschaft. Wiesbaden: Springer VS.


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