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An dem Handlungsfeld analoge/digitale Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen soll exemplarisch gezeigt werden, wie eine geschlechter- und diversitätsbewusste Soziale Arbeit aussehen könnte. Hierzu soll sich zuerst mit dem Phänomen digitaler Gewalt, seinem Umfang und den gesellschaftlichen und individuellen Folgen auseinandergesetzt werden.

Die Studierenden sollen Ideen entwickeln für Präventionsprogramme und Interventionsstrategien auf den verschiedenen Ebenen (Individuum/Subjekt; Gruppen; Organisationen; politisches Mandat). Hierzu sollen auch Bezüge zu der so genannten Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, seit 2011) hergestellt werden, die einen umfassenden normativen Handlungsrahmen für einen institutionellen Umgang darstellt, wie Gewalt gegen Frauen und Kinder verringert und verhindert werden können.


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