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Mindestsicherungssysteme haben in den meisten Ländern mit einem ausgebauten Sozialsystem eine nachrangige Funktion. Sie schließen die Lücken, die andere vorrangige Systeme nicht abdecken. Für Mindestsicherungssystem wird oftmals nur ein geringer Anteil an Sozialausgaben verwendet. Für die unterstützen Gruppen bedeutet dies (extremer) Armut zu entkommen.

Um diese armutsvermeidende Funktion erfüllen zu können, sind aber drei Kriterien wesentlich:

-        die Höhe der Leistung (und damit die Mindestsicherungsgrenze),

-        die Inanspruchnahme von Menschen mit einem Einkommen unter der Mindestsicherungsgrenze und

-        die Anforderungen an Bezieher/innen, die an den Bezug der Leistung geknüpft sind.

Ziel dieses Seminars ist, dass Studierende das exkludierende und inkludierende Potenzial von Mindestsicherungssystemen erkennen und in Bezug zur Sozialen Arbeit reflektieren.

 

Leistungsnachweise: Kurzpräsentation in der Gruppe und Themenpapier

Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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