Studierende haben im Studium nur selten Steuerabgaben zu leisten, aber dafür eine Vielzahl an Studienkosten (z.B. für den Laptop, für Lehrmaterialien, Fahrtkosten, Telefon, Miete u.v.m.). Und diese Ausgaben können vom Finanzamt zurückgeholt werden, spätestens ab dem Zeitpunkt in dem Steuern anfallen. Erfahrungsgemäß bedeutet das im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung in 4 bis 5-stelliger Höhe. Nach dem Vortrag werden die Teilnehmer die Vorgehensweise kennen, wie sie ihre Studienkosten rückerstattet bekommen.

Darüber hinaus werden sie wissen, wie sie einen Verlustvortrag generieren und Werbungskosten sowie Sonderausgaben steueroptimiert einordnen können.

 

Zielgruppe: Bachelorstudierende ab dem 5. Semester, Masterstudierende; fach­übergreifend