Amt für Statistik
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| Das Produzierende Gewerbe umfaßt in der Abgrenzung der amtlichen
Statistik die Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes
Gewerbe, Energieversorgung und Baugewerbe. Es werden auch die Unternehmen und Betriebe
einbezogen, deren Inhaber oder Leiter in die Handwerksrolle eingetragen sind
(produzierendes Handwerk). In den statistischen Erhebungen des Produzierenden Gerwerbes
werden im allgemeinen nur die Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
erfaßt. Das Produzierende Gewerbe ist nach wie vor ein zentraler Bereich der Volkswirtschaft, auch wenn sich seine Bedeutung in den vergangenen Jahren gegenüber dem Dienstleistungsbereich verringert hat. Sein Beitrag zur Bruttowertschöpfung in Deutschland beträgt rund ein Drittel. Zur Darstellung der Entwicklung im Produzierenden Gewerbe werden als wichtigste Indikatoren der Index des Auftragseingangs (nur für ausgewählte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes), der Produktionsindex sowie absolute Zahlen über Betriebe und Beschäftigte herangezogen. Was unter 'Handwerk' zu verstehen ist, wird durch ein Gesetz- die sogenannte Handwerksordnung - festgelegt. Kurz gesagt geht es um alle Unternehmen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, unabhängig von ihrer Größe und ihrer Tätigkeit. In diese Handwerksrolle wird nur eingetragen, wer einen Meisterbrief in einem der insgesamt 94 Handwerksberufe vorweisen kann, die in der ab 1. April 1998 gültigen Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt sind. Zu diesen Berufen gehören 'traditionelle' wie Maler und Lackierer, Fleischer und Friseure, aber auch solche wie Informationstechniker und Gebäudereiniger. Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen jene Unternehmen, deren Inhaber oder Leiter in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe bei den Handwerkskammern eingetragen sind. Im Gegensatz zum Handwerk, wo ein Meisterbrief zur Führung eines Unternehmens erforderlich ist, ist im handwerksähnlichen Gewerbe keine festgelegte berufliche Qualifikation vonnöten. Beim handwerksähnlichen Gewerbe handelt es sich um sehr unterschiedliche Betriebe: Die Palette der Gewerbe reicht vom Bodenleger über Kosmetiker bis hin zum Bestattungsgewerbe. Insgesamt gibt es 57 Gewerbe, die in der ab dem 1. April 1998 gültigen Anlage B der Handwerksordnung aufgeführt sind. Sowohl Handwerksunternehmen als auch handwerksähnliche Unternehmen sind in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft tätig. Sie sind nicht nur im Produzierenden Gewerbe zu finden, sondern auch im Handel und Dienstleistungsbereich. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2000 |
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