Amt für Statistik

Unternehmen, Gewerbe- und Insolvenzmeldungen

Unternehmen 
In fast allen Wirtschaftsstatistiken gehört die Erfassung der Unternehmen, ihrer Strukturen und Aktivitäten zu den grundlegenden Bestandteilen des statistischen Merkmalskatalogs. Die Nachweisungen für einzelne Wirtschaftsbereiche sind den jeweiligen Themen zugeordnet. Der Abschnitt "Unternehmen" bezieht alle oder fast alle Wirtschaftsbereiche ein, insbesondere auch den immer wichtiger werdenden Dienstleistungssektor.

Die in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Unternehmensangaben sind Bestandteil der Umsatzsteuerstatistik. Sie beruht auf der Auswertung monatlicher und vierteljährlicher Voranmeldungen. Nicht erfasst werden ferner jene Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen bzw. bei denen keine Steuerzahllast entsteht (z. B. niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte ohne Labor, Behörden, Versicherungsvertreter, landwirtschaftliche Unternehmen).

Gewerbeanzeigen
Durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 23.11.1994 wurde ab 1996 die Durchführung einer bundeseinheitlichen Gewerbeanzeigenstatistik angeordnet. Als Gewerbeanzeigen gelten alle Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen. Die Anzeigepflicht gilt für selbständige Betriebe wie auch für Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen. Aufgabe der Gewerbeanzeigenstatistik ist es, das Gewerbemeldegeschehen in seiner Gesamtheit darzustellen, und Informationen über Existenzgründungen und Stillegungen von Betrieben zu liefern. Der Nachweis des Gründungs- und Stillegungsgeschehens kann jedoch nur näherungsweise erfolgen, da die Gewerbeanzeigen primär wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Zwecken dienen. Eine Anmeldung wird erforderlich, wenn eine Tätigkeit neu begonnen wird oder eine Übernahme erfolgt, sei es durch Kauf oder Erbfolge, Gesellschaftereintritt, Wahl einer neuen Rechtsform oder Verlegung des Unternehmens in einen anderen Meldebezirk. Dementsprechend wird eine Abmeldung bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Betriebes erforderlich sowie bei dessen Verkauf, bei Austritt eines Gesellschafters, bei Änderung der Rechtsform sowie bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk. Eine Ummeldung ist zu erstatten, wenn ein Umzug innerhalb eines Meldebezirkes erfolgt oder sich der Gegenstand des Gewerbes ändert.

Insolvenzmeldungen
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Gläubigern und Schuldnern aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wurden in den alten und neuen Bundesländern bis Ende 1998 mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Während im früheren Bundesgebiet noch die Konkurs- und Vergleichsordnung galt, wurde in den neuen Ländern und Berlin-Ost die in wesentlichen Teilen noch vom Ministerrat der ehemaligen DDR erlassene Gesamtvollstreckungsordnung angewandt. Seit 1. Januar 1999 sind diese Rechtsvorschriften durch eine neue einheitliche Insolvenzordnung abgelöst worden.

Im früheren Bundesgebiet hatte Anfang der achtziger Jahre die Zahl der Insolvenzen nachhaltig zu steigen begonnen. Im Jahre 1985 wurde schließlich mit knapp 19 000 Insolvenzfällen die bis dahin höchste Zahl an Insolvenzen in der Nachkriegszeit verzeichnet. Erst ab Mitte 1986 setzte eine rückläufige Entwicklung ein, die ununterbrochen bis 1991 anhielt. In jenem Jahr kam es nur noch zu 13 000 Insolvenzfällen. Schon gegen Ende des Jahres 1991 gab es jedoch erste Anzeichen, daß sich der rückläufige Trend dem Ende zu neigte. Ab 1992 nahmen insbesondere die mit einem Konkurs- oder Vergleichsantrag verbundenen Unternehmenszusammenbrüche wieder zu. Im Jahre 1993 folgte dann ein kräftiger Anstieg, von dem insbesondere Unternehmen betroffen waren, deren Insolvenzzahlen um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen hatten. Zwar schwächte sich der Anstieg in den Folgejahren ab, trotzdem kam es zu immer neuen Höchstständen. Auch 1998 stieg die Zahl der Insolvenzen nochmals um 1,7 % auf 33 977 Fällen an. Allerdings war die Entwicklung im Jahresverlauf  nicht einheitlich. Während in der ersten Hälfte noch eine Zunahme verzeichnet wurde, kam es ab Mitte 1998 zu einem Rückgang der bis November 1998 anhielt. Der neuerliche Anstieg im Dezember 1998 ist im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Insolvenzrechts zu sehen.

Für die neuen Länder und Berlin-Ost liegen Insolvenzzahlen erst seit 1991 vor. In den Jahren 1992 und 1993 hat sich die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens gegenüber dem Vorjahr verdreifacht bzw. verdoppelt. Obwohl gegen Ende 1994 die Insolvenzzahlen nicht mehr so gravierend zugenommen haben wie in den Jahren davor, war der Anstieg im gesamten Jahr 1994 mit 75 Prozent auf fast 5 000 Fälle immer noch beträchtlich. Auch in den folgenden Jahren setzte sich der Anstieg der Insolvenzen fest. Erst in der zweiten Jahreshälfte 1998 zeichnete sich ein leichter Rückgang ab. 1998 belief sich die Gesamtzahl der Insolvenzen auf 9 545, d.h. 3,9% mehr als 1997. Die weitere Entwicklung entsprach der des Westens.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2000